Hier finden Sie Musterbriefe an die Betreiber von Abo-Fallen, mit denen Sie sich selbst gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können; entweder weil
eine Zahlungsaufforderung erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Musterbriefen um Vorlagen handelt. Sie sollen Ihnen dabei helfen, alle rechtlich wichtigen Argumente gegen die Forderung zu nennen. Angesprochen werden all die Probleme, die nach unserer Erfahrung in der Praxis besonders häufig auftreten. Es kann also durchaus sein, dass noch weitere Gründe gegen die Ihnen gegenüber erhobene Forderung sprechen, oder aber, dass nicht jedes Argument letztlich „sticht“.
Lesen Sie sich die Briefe zunächst gut durch. Wenn einer der Musterbriefe zu Ihrem Fall passt, können Sie den jeweiligen Musterbrief zur Grundlage für Ihr eigenes Schreiben an die Gegenseite machen. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:
In jedem Fall sollten Sie das Schreiben der Gegenseite in der sogenannten „Textform“ zukommen lassen, das heißt per Brief, per E-Mail oder Fax. Wenn Sie den Postweg wählen, ist der Versand per Einschreiben sinnvoll, weil Sie so beweisen können, dass Ihr Schreiben auf den Weg gebracht worden ist. Ein Telefonanruf bei der Gegenseite genügt nicht!
Falls Sie in dem Schreiben auch den Widerruf erklären, ist grundsätzlich die gesetzliche Frist von 14 Tagen für den Widerruf zu beachten. Innerhalb dieser Zeitspanne muss die Erklärung des Widerrufs abgeschickt worden sein. Das Datum des Zugangs beim Empfänger ist dagegen grundsätzlich unerheblich.
Wenn der Betreiber der Abo-Falle zu Ihnen Kontakt per E-Mail aufgenommen hat, liegt es zwar nahe, diese E-Mail aufzurufen, und auch an die gleiche Adresse per Mail zu antworten. Doch Achtung: Gelegentlich versenden Anbieter ihre E-Mails von sogenannten „noreply-Adressen“. Mitteilungen, die an eine solche Adresse versendet werden, können nicht zugestellt werden. Deshalb sollten Sie solche E-Mail Adressen, die oft an der Bezeichnung "noreply@..." zu erkennen sind, von vornherein meiden.
Sollten Sie das Schreiben per E-Mail versenden, ist es zu Beweiszwecken ratsam, eine „Sendebestätigung“ und eine Lesebestätigung anzufordern.
Bei zusätzlichen Fragen können Ihnen die hier genannten Anlaufstellen weiterhelfen.